Internationale Handelsgeschäfte – welches Recht ist anzuwenden?

Ein Unternehmer, der kurz vor dem Abschluss eines Auslandsgeschäfts steht, muss eine wichtige praktische Frage objektiv beantworten: Welche Gesetze und Vorschriften gelten für die Transaktion?

Ohne Wissen oder ausdrückliche Zustimmung der Parteien kann ihre Handelsvereinbarung den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – dem sogenannten CISG – unterliegen. Leider kennen nur wenige Menschen den Inhalt und die Tragweite dieser vier Buchstaben.

Das CISG ist legt eine Reihe von Standardregeln für internationale Handelsgeschäfte mit Waren (nicht mit Dienstleistungen) fest. Dieses Übereinkommen wird von der UNCITRAL, dem Handelsgremium der Vereinten Nationen, verwaltet.

Für Verkäufer und Käufer mit Sitz in Vertragsstaaten (derzeit sind dies 97 Länder, darunter die USA, Brasilien, Kanada, China, Frankreich, Deutschland, Italien und Japan, um nur einige zu nennen) gelten die CISG-Regelungen für ihre gegenseitigen internationalen Kaufgeschäfte, es sei denn, die Parteien verzichten ausdrücklich auf die Anwendung des CISG und verweisen auf andere Regelungen oder anwendbares Recht.

Die Standardvorschriften des CISG regeln unter anderem den Vertragsabschluss, die Vertragserfüllung, Vertragsverletzungen, Schadensersatz und die Vertragsauflösung. Aus eigener Erfahrung bin ich der Ansicht, dass das CISG als relativ ausgewogen zwischen Verkäufer und Käufer gilt.

Hier liegt jedoch der Widerspruch: Der Auftrag, den ich von meinem Mandanten erhalte, besteht darin, die Anwendung jener Regeln anzustreben, die seinem Geschäftsbetrieb und den damit verbundenen Risiken am besten entsprechen. Oftmals ist es zweckmäßig, auf heimischem Terrain zu agieren und sich auf die Regeln und Entscheidungen zu stützen, die wir ständig anwenden.

Diese Logik bedeutet eine verständliche Sprache und ein juristisches Repertoire, das zur Verfügung steht, um Richter oder Schiedsrichter bei der Lösung des nächsten Falles zu schulen. Und das CISG hinkt leider als praktische Wahl in Ländern hinterher, die das Übereinkommen erst kürzlich ratifiziert haben, da nur wenige oder gar keine Entscheidungen vorliegen.

Meiner Erfahrung nach können die CISG-Regeln unter Berücksichtigung eines Kräftegleichgewichts im Verhandlungsprozess durchaus Sinn ergeben und Fairness in die Verhandlungen bringen, wenn sie von den Parteien aus einer gleichberechtigten Perspektive betrachtet werden. Sie können zu einem guten Kompromiss werden, zu einem neutralen Spielfeld anstelle der exklusiven Lösung einer Partei.

Meine Stellungnahme: Es ist unbestritten, dass die Parteien Zeit und Ressourcen aufwenden müssen, um eine Reihe von Regeln für ihr internationales Geschäft festzulegen, einschließlich des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstands für Streitigkeiten. Die Festlegung der geltenden Regeln ist in der Tat genauso relevant wie die Bestimmungen zu Produktpreis, Qualität und Lieferung, und sie wird zu einer zentralen Priorität, wenn beide Parteien aus einer CISG-Rechtsordnung stammen.